Sippenhaftung

27. Dezember 2009 von Christine

Das Klima ist rauer geworden. Hundehalterinnen und Hundehaltern bläst ein kalter Wind um die Ohren. Ihren Hunden erst Recht. Am kommenden Freitag tritt im Kanton Zürich das neue Hundegesetz in Kraft. Weil ein paar erbärmliche Typen ihr nichtexistentes Selbstbewusstsein nur durch das Scharfmachen ihrer Hunde aufbessern konnten oder sie dermassen quälten und schlecht behandelten, dass diese Tiere sich auf die einzige Art wehrten, die ihnen zur Verfügung steht und bissen, müssen jetzt alle Hunde und ihre Halter den Kopf hinhalten. Besonders an den Kragen geht es Hunden, die im Gesetz als zur Rassetypenliste ll gehörend umschrieben werden. Ab dem 1. Januar 2010 ist das Züchten und Halten von folgenden Rassen im Kanton Zürich verboten: American Staffordshire Terrier, Bull Terrier, American Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Pit Bull Terrier, Pit Bull Terrier, Bandog und Basic Dog (beides Pit-Bull-Varianten) sowie sämtlichen Hunden, die mindestens zehn Prozent Blutanteil dieser Rassen haben. Wer bereits einen solchen Hund hält, kann um eine Haltebewilligung nachfragen.

Zehn Prozent Blutanteil machen einen Hund offenbar furchteinflössend oder gefährlich. Nur, wer weiss so genau, was in seinem geliebten Mischling steckt? Müssen jetzt alle Mischlingshunde zur DNS-Analyse antreten und so Dank genetischem Fingerabdruck ihre Verwandtschaft offen legen? Einen Vaterschaftstest machen? Gibt es überhaupt gefährliche Hunderassen? Jeder Hund beisst irgendwann, wenn man ihn nur lange genug schikaniert. Und laut der Statistik des Bundesamtes für Veterinärwesen sind Hunde vom Schäferhundetyp für die meisten Bissunfälle in der Schweiz verantwortlich. Von diesen gibt es aber auch am meisten. Und kleine Hunde sind überdurchschnittlich häufig in Beissvorfälle mit Kindern verwickelt. Auch ist offenbar unklar, ob Vorfälle bei einzelnen Rassen nicht öfters gemeldet werden als bei anderen. Deshalb schreibt das Bundesamt für Veterinärwesen auch: Die Angaben zur Rasse können nur vorsichtig interpretiert werden.

Trotzdem wird den oben genannten Hunderassen nun die Existenzberechtigung abgesprochen. Nach dem tragischen Unfall, bei dem ein Pitbull einen kleinen Knaben totgebissen hat, haben wir offenbar die Sippenhaftung eingeführt.

4 Kommentare zu „Sippenhaftung“

  1. GZi sagt:

    Ja, hier ist es ähnlich: Gefahrenhundeführerschein, unglaubliche Hundesteuerbeträge für manche Rassen und/oder Versicherungsbeiträge, die kaum zu finanzieruen sind… Und dann wundern sich manche, dass diese armen Kreaturen in Tierheimen vegetieren, nicht vermittlebar sind oder gar nicht erst abgegeben werden dürfen, dort immer schlimmer und gefährlicher werden … Am liebsten wäre es wohl vielen, solchen Hunden gleich eine Spritze zu verpassen, weil sie nicht 1 Sekunde darüber nachdenken, wer diese Hunde zu dem gemacht hat…

  2. Beck sagt:

    Für die wenigen Pitbull-etc.-Halter mag es schmerzlich sein, für die Hunde, die so einseitig nicht sind sowieso, aber es ist durchaus ein Zeichen verantwortungsvoller Politik, gerade dann, wenn sich gerade ein solch schrecklicher Zwischenfall ereignet hat (in Deutschland haben solche Zwischenfälle auch zur Veränderung der Gesetzeslage geführt), rechtliche Instrumente einzusetzen, um die Haltung solcher Hunderassen mit Gefahrenpotential zurückzudrängen. Es wird dem Kanton insgesamt sehr gut tun, Christine, auch Hundehaltern, auch wenn einzelne „Betroffene“ verständlicherweise traurig sein werden.

  3. Christine sagt:

    @Beck: Dann bist Du sicher auch dafür, dass alle Automarken verboten werden, die je in einen tödlichen Unfall verwickelt waren. – Stimmt, es ist der Mensch, der für den Unfall verantwortlich ist. Und genauso ist, wie GZi schreibt, auch der Mensch dafür verantwortlich, wenn Unfälle mit Hunden geschehen.

  4. Beck sagt:

    @Christine Das ist m.E. kein geeeigneter Vergleich, da es sich bei
    Autos um Gegenstände handelt. Die Alternativlösung zur Vermeidung solcher schrecklicher Zwischenfälle wäre dann doch wohl gewesen, die Haltung solcher Rassen an bestimmte Bedingungen zu knüpfen, die die Besitzer erfüllen müssen, und wie du schreibst ist dies ja auch bei bereits bestehenden Haltungen so entschieden worden, sicher zur Vermeidung von unnötigem Tier- und Halter-Leid. Eine wirkliche Notwendigkeit zum Halten dieser Rassen scheint mir jedenfalls nicht gegeben, und gegenüber den Gründen die es geben mag, wiegen die gesellschaftlichen Interessen jedenfalls schwerer. Man darf ja – zu Recht!!! – privat auch keinen Leoparden halten, und das ist nicht gleichbedeutend damit, dass Leoparden an sich „schlecht“ seien.


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